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   LAG Hessen, 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02   

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https://dejure.org/2002,22860
LAG Hessen, 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02 (https://dejure.org/2002,22860)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02 (https://dejure.org/2002,22860)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 (https://dejure.org/2002,22860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 24.01.2012 - 19 SaGa 1480/11

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer weiteren Internet-Veröffentlichung

    Bei der Leistungs- bzw. Befriedigungsverfügung hat damit eine Interessenabwägung stattzufinden, bei der insbesondere auch der zu erwartende Ausgang des Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen ist (LAG Hessen 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - n.v., juris; LAG München 18. September 2002 - 5 SaGa 619/02 - LAGE BGB § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 45; LAG München 14. September 2005 - 9Sa 891/05 - n.v., juris; LAG Hamm 08. November 2004 - 8 Sa 1798/04 - n.v., juris; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Rn. 684 bis 686; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., vor § 935 Rn. 56) .
  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt, dass hierbei die Interessen des Arbeitnehmers diejenigen des Arbeitgebers gegenüberzustellen sind (Hessisches LAG, Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 -, juris; Schwab/Walker , ArbGG, 3. Aufl., § 62 Rn. 143, die diese Interessenabwägung allerdings bereits bei der Prüfung des Verfügungsanspruchs vornehmen).".
  • LAG Hessen, 03.03.2005 - 9 SaGa 2286/04

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung

    Die Nichterfüllung des erstinstanzlich zuerkannten Beschäftigungsanspruch führte zu einem irreversiblen Rechtsverlust (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris; LAG München Urteil vom 10. Febr. 1994 - 5 Sa 969/93 -LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 32; LAG München Urteil vom 19. Aug. 1992 - 5 Ta 185/92 - LAGE BetrVG § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 14).

    Angesichts des grundrechtlich abgeleiteten Beschäftigungsanspruchs (§§ 611, 242 BGB, Art. 1 und 2 GG) bedarf es eines Nachteils, der über den anderenfalls eintretenden Rechtsverlust hinausgeht, dann nicht mehr (Hess. LAG Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris).

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 SaGa 1331/07

    Entzug der Schreibberechtigung für ein betriebliches Internetforum wegen Verstoß

    Nur dann, wenn der Verfügungsanspruch nicht im dargelegten Sinn offensichtlich gegeben ist, muss über die bloße Nichterfüllung hinaus eine wesentliche Beeinträchtigung dargelegt und glaubhaft gemacht werden (Hessisches LAG, 10. Juli 2002, 8 SaGa 781/02, n. v., juris; vgl. auch LAG München, 18. September 2002 - 5 Sa 619/02 - LAGE BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 45; 14. September 22005 - 9 Sa 891/05 - n. v., juris; LAG Hamm, 08. November 2004 - 8 Sa 1798/04 - n. v., juris; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Rdnr. 684 bis 686; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl., vor § 935, Rdnr. 56) .
  • LAG Hamburg, 16.09.2005 - 3 Sa 33/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung vor Abschluss des

    Dem gegenüber wird die Auffassung vertreten, dass jedenfalls dann, wenn der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei besteht, sich der Verfügungsgrund in der Regel bereits daraus ergebe, dass anderenfalls für die Vergangenheit ein endgültiger Verlust des Verfügungsanspruchs eintreten würde (LAG München, Urteil vom 19. August 1992, LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 32, und Urteil vom 07. Mai 2003 - 5 Sa 344/03 - LAGE § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht Nr. 1; Hessisches LAG, Urteil vom 10. Juli 2002 - 8 SaGa 781/02 - Juris; LAG Hamm, Urt. vom 12. Dezember 2001 - 10 Sa 1741/01 - NZA-RR 2003, 311 ff.; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, vor § 935 Rz. 55 ff; Walker, Der einstweilige Rechtsschutz im Zivilprozess und im arbeitsgerichtigen Verfahren, 1993, S. 446 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2005 - 5 TaBV 5/05

    Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrates beim Einsatz von

    Bestehen an dem Bestand des Verfügungsanspruchs keine vernünftigen Zweifel, so ist eine diesem entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen, da das mögliche Interesse des Antragsgegners an der Beibehaltung einer offensichtlich rechtswidrigen Verfahrensweise rechtlich nicht schützenswert ist und diesem in einem solchen Fall durch die einstweilige Verfügung folglich auch kein irreparabler Nachteil droht (vgl. hierzu etwa Hessisches LAG, Urteil vom 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02 - mit Nachweisen; Walker, ZfA 2005, 45, 52 ff. mit Nachweisen).
  • LAG Hamburg, 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben folgt, dass hierbei die Interessen des Arbeitnehmers diejenigen des Arbeitgebers gegenüberzustellen sind (Hess. LAG 10.07.2002 - 8 SaGa 781/02 - juris; Schwab-Walker, ArbGG 3. Aufl. 2011 Nr. 143 zu § 62, die diese Interessenabwägung allerdings bereits bei der Prüfung des Verfügungsanspruchs vornehmen).
  • ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2005 - 9 Ga 14/05
    Vorzunehmen ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sowohl die Beschäftigung als auch die unterlassene Beschäftigung bereits eine Erfüllung des Anspruches der jeweiligen Partei darstellt, die nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, weshalb die andere Seite ihr Recht endgültig verliert; zu berücksichtigen ist ferner, dass die Verteidigungs- und Beweismittel der Beklagten im summarischen OK/erfahren eingeschränkt sind ( Hess. LAG, U. v, 10.07.2002 -8 SaGa 781/02 ).
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